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Pensionsfonds
Pensionsfonds stellen den neuesten Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge dar. Es handelt sich hierbei um rechtlich selbständige Versorgungsträger, die den Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen einräumen.
Pensionsfonds unterliegen der Versicherungsaufsicht, aber dennoch nicht den strengen Restriktionen der herkömmlichen Lebens- und Rentenversicherung und können daher freier investieren. Die Beiträge hierfür können entweder vom Arbeitgeber oder durch Entgeltumwandlung aus dem Bruttolohn des Arbeitnehmers finanziert werden.
Nachteilig wirkt sich aus, dass der Arbeitgeber PSV-Pflichtbeiträge zahlen muss. Zudem besteht keine Wahlfreiheit zwischen Kapitalabfindung oder Rente.
Am Ende der Laufzeit ist nur eine Verrentung möglich.
Vorteile für Arbeitnehmer
- Sozialversicherungsfreiheit bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West (derzeit 2.688 € pro Jahr)
- gute Renditechancen durch Freiheit in der Mittelanlage
- Riester-Förderung möglich
- Absicherung der Angehörigen möglich
Nachteile
- begrenzte Steuerfreiheit der Aufwendungen
- höheres Ertragsrisiko
- nur Verrentung möglich
Vorteile für Arbeitgeber
- Senkung von Lohnnebenkosten durch Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung mit Möglichkeit der Riester-Förderung wird umgesetzt
- Bilanzneutralität
Nachteile
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