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Pensionskasse
Pensionskassen sind rechtlich selbständige Unternehmen, die den Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen garantieren
Im Vordergrund steht eine kontinuierliche und sichere Rendite. Pensionskassen unterliegen der staatlichen Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Beiträge können entweder vom Arbeitgeber oder durch Entgeltumwandlung aus dem Bruttolohn des Arbeitnehmers finanziert werden.
Da die Arbeitnehmer einen direkten Anspruch gegen die Pensionskasse haben, muss der Arbeitgeber keine PSV-Beiträge bezahlen.
Vorteile für Arbeitnehmer
- Steuerfreiheit der Beiträge bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West (derzeit 2.688 € pro Jahr)
- Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Absicherung der Angehörigen möglich
- sichere Kapitalanlage
- Wahl zwischen Kapitalabfindung oder lebenslanger Rente
- Riesterförderung möglich
- Fortführung nach Arbeitgeberwechsel möglich
Nachteile
- keine freie Wahl der Kapitalanlage
- begrenzte steuerfreie Beitragshöhe
Vorteile für Arbeitgeber
- Senkung von Lohnnebenkosten
- kein Versorgungsrisiko, da sich die Ansprüche unmittelbar gegen die Pensionskasse richten
- Bilanzneutralität
- Rechtsanspruch des Arbeitnehmers mit Möglichkeit der Riesterförderung wird umgesetzt
- keine PSV-Beitragspflicht
Nachteile
- nicht alle Pensionskassen bieten eine Riesterförderung an
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