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Arbeitnehmer sparen monatlich Steuern und Sozialabgaben

Über eine betriebliche Altersvorsorge erhalten Sie als Arbeitnehmer die Möglichkeit, Beiträge direkt von Ihrem Bruttogehalt zu zahlen. Sie können mit weniger Kapitaleinsatz mehr sparen.

Der monatliche Sparbetrag wird direkt von Ihrem Bruttoeinkommen gezahlt. Neben erheblichen Steuerersparnissen vermindern sich zudem die Beiträge für die Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung).

Beispiel für Entgeltumwandlung über eine Pensionskasse
(Arbeitnehmer, 30 Jahre, Steuerklasse 1, ohne Kinder, Rente mit 65, bei 6 % Rendite)

Aufwand nur 76,64 € monatlich
Sparrate 200,00 € monatlich
Kapitalabfindung ca. 276.000 €
Lebenslange Rente ca. 1.400 € monatlich
Beispiel für einen 30jährigern Arbeitnehmer.

Detaillierte Rechnung
(Arbeitnehmer, Steuerklasse 1, ohne Kinder)

vor Umwandlung   nach Umwandlung
         
Bruttogehalt 3.000,00 €   Bruttogehalt 3.000,00 €
      Sparbetrag 200,00 €
ohne Wandlung 3.000,00 €   nach Wandlung 2.800,00 €
Lohnsteuer 621,83 €   Lohnsteuer 550,33 €
Kirchensteuer 55,97 €   Kirchensteuer 44,03 €
Solidaritätszuschlag 34,20 €   Solidaritätszuschlag 30,27 €
Sozialbeiträge 633,00 €   Sozialbeiträge 590,80 €
         
Nettogehalt 1.661,22 €   Nettogehalt 1.584,58 €
      Beitrag 200,00 €
      Tatsächlicher Aufwand 76,64 €
      Ersparnis monatlich 123,36 €
      Ersparnis jährlich 1.480,32 €

Mit einem tatsächlichen Aufwand von 76,64 € werden im vorliegenden Beispiel 200,00 € monatlich gespart. Der Arbeitnehmer spart Steuer- und Sozialabgaben in Höhe von 123,36 € monatlich oder nahezu 1.500 € pro Jahr.

Als Arbeitnehmer haben Sie einen Anspruch auf Einrichtung einer betrieblichen Altersvorsorge in Form der so genannten Entgeltumwandlung, mindestens über eine Direktversicherung.

Wenn Sie sich für das Thema betriebliche Altersvorsorge interessieren, fordern Sie gleich Ihr unverbindliches Berechnungsbeispiel an.

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