Verwaltungsaufwand
Neben den Möglichkeiten, Lohnnebenkosten einzusparen und der Beachtung von arbeits- und haftungsrechtlichen Besonderheiten sollten Sie bei Einrichtung einer betrieblichen Altersvorsorge den Verwaltungs- und Nebenkostenaufwand beachten und versuchen, diesen zu minimieren.
Wenn Sie als Arbeitgeber aktiv mit dem Thema umgehen, können Sie in Ruhe die Durchführungswege planen, bestimmen und einrichten. Sie bestimmen damit die Rahmenbedingungen und erreichen somit eine Minimierung Ihrer Verwaltungskostenquote.
In jedem Fall sollten Sie darauf achten, dass Durchführungswege ausgewählt werden, die dem gesetzlichen Anspruch Ihrer Mitarbeiter auf Entgeltumwandlung gerecht werden und zudem die Option offen lassen, Förderungen einzubeziehen.
Durchführungswege ohne verpflichtende Mitgliedschaft im Pensions-Sicherungs-Verein (PSV a.G.) ersparen Ihnen unnötige Kosten.
Übersicht:
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PSV-Beiträge |
Verwaltungsaufwand |
Pflichterfüllung |
| Direktversicherung |
Nein |
niedrig |
Ja |
| Pensionskasse |
Nein |
niedrig |
Ja |
| Pensionszusage |
Ja |
hoch |
Nein |
| Unterstützungskasse |
Ja |
moderat |
Nein |
| Pensionsfonds |
Ja |
niedrig |
Ja |
Bei Gesellschafter-Geschäftsführern (GGFs) fallen keine PSV-Beiträge an.
Optimale Gestaltung
Idealerweise sollte Sie Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit geben, sowohl Direktversicherungen als auch eine Pensionskasse zu nutzen.
Wenn Sie leitende Angestellte zusätzlich höher versorgen wollen, sollten Sie zudem über die Einführung von Pensionszusagen bzw. Unterstützungskassen nachdenken. Denn diese Durchführungswege haben keine Beitragsbegrenzungen.
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